Rechner
Pensionsrechner für Beamte
Schätze dein Ruhegehalt als Beamtin oder Beamter nach Dienstjahren, Besoldungsgruppe und Zeitpunkt des Ruhestands.
Deine Angaben
- Ruhegehaltssatz
- Ruhegehaltfähige Bezüge
- Versorgungsabschlag
Die Mindestversorgung von 35 % greift, weil der erdiente Satz darunter liegt.
| Brutto | |
| Lohnsteuer | |
| Solidaritätszuschlag | |
| Kirchensteuer | |
| Rentenversicherung | |
| Arbeitslosenversicherung | |
| Arbeitgeberzuschuss zur PKV | |
| Zusatzversorgung | |
| Netto-Ruhegehalt |
Grobe Schätzung. Der Versorgungsfreibetrag und die besondere Werbungskostenpauschale für Versorgungsbezüge sind nicht berücksichtigt, ebenso Anrechnungen anderer Renten.
Stand:
Häufige Fragen
Wie wird die Pension berechnet?
Im Bund und in den meisten Ländern beträgt der Ruhegehaltssatz 1,79375 % je Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit, höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Das Höchstmaß ist nach 40 Jahren erreicht.
Was ist der Versorgungsabschlag?
Wer vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht, bekommt 3,6 % weniger Ruhegehalt pro Jahr des vorzeitigen Ruhestands, in der Regel höchstens 10,8 %.
Gibt es eine Mindestpension?
Ja. Die Mindestversorgung beträgt 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder einen festen Mindestbetrag, je nachdem, was günstiger ist.
So wird die Pension berechnet
Das Ruhegehalt ergibt sich aus zwei Größen: den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, also vor allem dem Grundgehalt deiner letzten Stufe und dem Familienzuschlag, und dem Ruhegehaltssatz. Für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr erhältst du 1,79375 Prozent. Nach 40 Jahren ist der Höchstsatz von 71,75 Prozent erreicht.
Mindestversorgung
Wer nur wenige Dienstjahre hat, bekommt trotzdem mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge. Daneben gibt es eine amtsunabhängige Mindestversorgung, die sich an einer niedrigen Besoldungsgruppe orientiert. Der Rechner berücksichtigt nur die 35 Prozent.
Früher in den Ruhestand
Gehst du vor der Regelaltersgrenze in Pension, wird das Ruhegehalt für jedes Jahr um 3,6 Prozent gekürzt, höchstens um 14,4 Prozent. Dieser Versorgungsabschlag gilt dauerhaft. Bei Dienstunfähigkeit und für schwerbehinderte Menschen gibt es abweichende Regeln.
Steuern und Krankenversicherung
Die Pension ist voll steuerpflichtig, Sozialabgaben fallen aber nicht an. Weil die Beihilfe im Ruhestand meist auf 70 Prozent steigt, sinkt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung häufig. Trag deinen erwarteten Beitrag unter „Steuer und Sozialversicherung“ ein.