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Rechner

Zuschläge und Überstunden berechnen

Berechne Zeitzuschläge und Überstunden nach § 8 TVöD für Nachtarbeit, Sonntage, Feiertage und Samstage.

Deine Angaben

Stufe
Stunden im Monat

Samstagszuschlag nur, wenn die Arbeit nicht im Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit anfällt.

Zusätzlich brutto im Monat
Stunden gesamt
Art Std. Betrag
Summe

Vereinfachte Berechnung ohne Steuern und Abgaben. Die Überstunde selbst wird mit deinem eigenen Stundenentgelt bezahlt, der Zuschlag bezieht sich auf Stufe 3.

Stand:

Häufige Fragen

Welche Zeitzuschläge gibt es im TVöD und TV-L?

Für Überstunden 30 % bis zur Entgeltgruppe 9b und 15 % ab E 9c (im TV-L 30 % bis E 9 und 15 % ab E 10), für Nachtarbeit 20 %, für Sonntagsarbeit 25 %, für Feiertagsarbeit 135 % ohne und 35 % mit Freizeitausgleich sowie 20 % für Samstagsarbeit zwischen 13 und 21 Uhr außerhalb von Schicht- und Wechselschichtarbeit.

Wovon werden die Zuschläge berechnet?

Vom Stundenentgelt der Stufe 3 deiner Entgeltgruppe, unabhängig von deiner tatsächlichen Stufe.

Zeitzuschläge nach § 8 TVöD

Wer zu ungünstigen Zeiten arbeitet, bekommt im TVöD einen Zuschlag pro Stunde. Er wird als Prozentsatz des Stundenentgelts berechnet, und zwar immer auf Basis der Stufe 3 deiner Entgeltgruppe, unabhängig davon, in welcher Stufe du selbst bist.

Die wichtigsten Sätze

  • Überstunden: 30 % in E 1 bis E 9b, 15 % ab E 9c
  • Nachtarbeit zwischen 21 und 6 Uhr: 20 %
  • Sonntagsarbeit: 25 %
  • Feiertagsarbeit: 135 % ohne, 35 % mit Freizeitausgleich
  • 24. und 31. Dezember ab 6 Uhr: 35 %
  • Samstagsarbeit von 13 bis 21 Uhr: 20 %, außer bei Schicht- oder Wechselschichtarbeit

Treffen mehrere Zuschläge zusammen, etwa bei Arbeit an einem Feiertag, der auf einen Sonntag fällt, wird grundsätzlich nur der höchste gezahlt. Der Rechner addiert die Kategorien so, wie du sie einträgst.

Steuerfreie Zuschläge

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei (§ 3b EStG). Netto bleibt von ihnen deshalb oft mehr übrig als vom regulären Gehalt. Überstundenvergütungen sind dagegen voll steuerpflichtig.