Der TVöD Bund regelt die Arbeitsbedingungen und Vergütung für Beschäftigte des Bundes. Er gilt für Angestellte in Bundesministerien, Bundesbehörden und anderen Bundeseinrichtungen.
Geltungsbereich TVöD Bund
- Bundesministerien und nachgeordnete Behörden
- Bundesämter und Bundesanstalten
- Bundeswehr (zivile Beschäftigte)
- Bundespolizei (nicht-polizeiliche Beschäftigte)
- Zoll (nicht-beamtete Beschäftigte)
- Bundesagentur für Arbeit