Rechner
Besoldungsvergleich der Bundesländer
Vergleiche das Grundgehalt in derselben Besoldungsgruppe beim Bund und in allen 16 Ländern, zum Einstieg, in der Endstufe oder in einer bestimmten Stufe.
Deine Auswahl
im Monat
Nur Grundgehalt, ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlungen.
Auf einen Blick: aktuelle Beispielwerte
- Grundgehalt A 13 in der Endstufe (höchstes erreichbares Grundgehalt), Vergleich von Bund und 16 Ländern nach den derzeit geltenden Tabellen:
- Am höchsten: Brandenburg mit 7.331,17 € (Stufe 12)
- Weitere Spitzenplätze: Sachsen 6.770,46 €, Hessen 6.602,82 €
- Am niedrigsten: Bremen mit 6.074,29 € (Stufe 12)
- Unterschied zwischen höchstem und niedrigstem Wert: 1.256,88 € im Monat
Brutto laut amtlicher Tabelle ohne Zulagen. Netto, Steuern und Abgaben für deinen Fall berechnet der Rechner oben.
Stand: · Datengrundlage: Bundesbesoldung gültig ab 01.03.2024; Besoldung Baden-Württemberg gültig ab 01.02.2025; Besoldung Bayern gültig ab 01.02.2025; Besoldung Berlin gültig ab 01.04.2026; Besoldung Brandenburg gültig ab 01.01.2026; Besoldung Bremen gültig ab 01.02.2025; Besoldung Hamburg gültig ab 01.02.2025; Besoldung Hessen gültig ab 01.07.2026; Besoldung Mecklenburg-Vorpommern gültig ab 01.04.2026; Besoldung Niedersachsen gültig ab 01.04.2026; Besoldung Nordrhein-Westfalen gültig ab 01.04.2026; Besoldung Rheinland-Pfalz gültig ab 01.04.2026; Besoldung Saarland gültig ab 01.04.2026; Besoldung Sachsen gültig ab 01.04.2026; Besoldung Sachsen-Anhalt gültig ab 01.04.2026; Besoldung Schleswig-Holstein gültig ab 01.01.2026; Besoldung Thüringen gültig ab 01.02.2025
Häufige Fragen
Warum verdienen Beamte je nach Bundesland unterschiedlich?
Seit der Föderalismusreform 2006 regeln die Länder die Besoldung ihrer Beamten selbst. Höhe, Stufen, Familienzuschläge und Sonderzahlungen unterscheiden sich deshalb.
Was zählt für den Vergleich?
Der Vergleich nutzt das Grundgehalt aus der amtlichen Tabelle. Familienzuschlag, Jahressonderzahlung und Zulagen kommen je nach Land hinzu und können die Reihenfolge verändern.
Warum Beamte nicht überall gleich verdienen
Seit der Föderalismusreform 2006 regeln Bund und Länder die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten selbst. Seitdem haben sich die Tabellen auseinanderentwickelt. In derselben Besoldungsgruppe kann der Unterschied zwischen dem bestbezahlenden und dem schlechtestbezahlenden Dienstherrn mehrere hundert Euro im Monat betragen.
Mehr als das Grundgehalt
Der Vergleich zeigt das Grundgehalt. Für ein vollständiges Bild solltest du auch den Familienzuschlag, eine mögliche jährliche Sonderzahlung, die Wochenarbeitszeit und die Beihilferegeln anschauen. Einige Länder zahlen etwa ein Weihnachtsgeld, andere haben es in die Monatsbeträge eingerechnet.
Einstieg, Endstufe oder gleiche Stufe
Die Stufen sind nicht überall gleich gezählt. Der Bund hat die Stufen 1 bis 8, Bayern 2 bis 11, Nordrhein-Westfalen 3 bis 12. „Stufe 5“ bedeutet deshalb je nach Dienstherr etwas anderes. Am besten vergleichbar sind das Einstiegsgehalt (niedrigste Stufe der Gruppe) und das Endgrundgehalt (höchste Stufe). Auch wie schnell du die nächste Stufe erreichst, regelt jedes Land selbst.